Coronavirus: Härtefall-Fonds - Beantragung ab Freitag, 27.3.2020, 17 Uhr, möglich

Der Härtefall-Fonds ist eine Erste-Hilfe Maßnahme der Bundesregierung für Selbständige in akuter finanzieller Notlage in der Corona-Krise. Die Wirtschaftskammer wird diese Förderung im Auftrag des Bundes abwickeln. Das Geld ist ein einmaliger Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden. Der Fonds hat eine zentrale Aufgabe: Er unterstützt all jene, die jetzt keine Umsätze haben, bei der Bestreitung ihrer Lebenshaltungskosten, wie z.B. Wohnkosten bzw. täglicher Bedarf des Lebens. Dafür ist der Härtefall-Fonds da. Die Beantragung ist ab Freitag, 27.3.2020, 17 Uhr möglich. Den Link zum Antrag finden Sie ab diesem Zeitpunkt auf folgender Seite: https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-epu-kleinunternehmen.html Wer kann einen Antrag stellen Nach derzeitigem Stand werden folgende Gruppen Ansprüche stellen können: Ein-Personen-Unternehmer Kleinstunternehmer, die weniger als 10 Vollzeit-Äquivalente beschäftigen Neue Selbständige wie z.B. Vortragende und Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten Freie Dienstnehmer wie EDV-Spezialisten und Nachhilfelehrer Freie Berufe (z.B. im Gesundheitsbereich) Quelle und weitere Infos: https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-epu-kleinunternehmen.htmlBild: © Adobe Stock - marog-pixcells