Sozialversicherungswerte 2017

Unter Berücksichtigung der Aufwertungszahl von 1,024 betragen die Sozialversicherungswerte für 2017 voraussichtlich (in €): 2017 2016 Geringfügigkeitsgrenze täglich entfällt 31,92 Geringfügigkeitsgrenze monatlich 425,70 415,72 Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe monatlich 638,55 623,58 Höchstbeitragsgrundlage täglich 166,00 162,00 Höchstbeitragsgrundlage monatlich(laufender Bezug) 4.980,00 4.860,00 Höchstbeitragsgrundlage jährlich für Sonderzahlungen (echte und freie Dienstnehmer) 9.960,00 9.720,00 Höchstbeitragsgrundlage monatlichfür freie Dienstnehmer (ohne Sonderzahlungen) 5.810,00 5.670,00 Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten. Mit Beginn des Jahres 2017 gehört die tägliche Geringfügigkeitsgrenze der Vergangenheit an. Ab diesem Zeitpunkt ist daher für die Beurteilung, ob ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt, nur mehr die monatliche Geringfügigkeitsgrenze heranzuziehen.