Übersicht über die neuen Größenklassen

Durch die Anhebung der Größenklassen um mehr als 30% werden zahlreiche bisher mittelgroße Kapitalgesellschaften künftig als klein einzustufen sein. Dadurch fällt die Verpflichtung zur Abschlussprüfung sowie zur Erstellung eines Lageberichtes weg. Die Zuordnung zu einer Größenklasse besteht immer dann, wenn mindestens zwei der drei genannten Merkmale überschritten werden: Einzelabschluss Bilanzsumme in Mio € Umsatzerlöse in Mio € Arbeitnehmer Kleine Kapitalgesellschaften 4,84 9,68 bis 50 Mittelgroße Kapitalgesellschaften 19,25 38,5 bis 250 Große Kapitalgesellschaften Bei Überschreiten mind. 2 der 3 genannten Kriterien für mittelgroße Kapitalgesellschaften oder Begebung von Aktien an einem geregelten Markt. Auch für die Verpflichtung zur Erstellung von Konzernabschlüssen wurden die Grenzen um rd. 20% angehoben. Konzernabschluss Bilanzsumme in Mio € Umsatzerlöse in Mio € Arbeitnehmer Kumulierte Jahresabschlüsse (Bruttomethode) 21 42 bis 250 Konsolidierte Jahresabschlüsse (Nettomethode) 17,5 35 bis 250 Die Rechtsfolgen der Größenmerkmale treten ab dem folgenden Geschäftsjahr ein, wenn diese Merkmale an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren  überschritten bzw. nicht mehr überschritten werden (Beobachtungszeitraum). Die Anhebung der Schwellenwerte ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2007 beginnen. Der Beobachtungszeitraum gilt rückwirkend. War daher eine Gesellschaft in den Jahren 2006 und 2007 unter Bedachtnahme auf die neuen Größenmerkmale als kleine GmbH einzustufen, fällt bereits 2008 die Pflicht zur Abschlussprüfung weg.