Coronavirus: Abrechnung Kurzarbeit für März möglich

Seit 17.04. ist die Abrechnung der Kurzarbeit für den Monat März möglich. Abgerechnet werden können nur bereits genehmigte Projekte. Aufgrund der rückwirkenden Beantragungsmöglichkeit als auch des Rückstaus bei der Bearbeitung der Anträge ist eine Abrechnung für den Monat März auch noch bis 28.5.2020 möglich. Die Abrechnung kann ausschließlich über das eAMS-Konto abgewickelt werden. Sollten Sie noch keine Zugang haben, beantragen Sie diesen bitte möglichst rasch: https://www.ams.at/unternehmen/service-zur-personalsuche/eams-konto--ein-konto--viele-vorteile Für die Abrechnung stellt das AMS 2 Varianten zur Verfügung: eine Webanwendung (bis zu 150 ArbeitnehmerInnen) Link Webanwendung: https://www.ams.at/unternehmen/personalsicherung-und-fruehwarnsystem/kurzarbeit/abrechnung-covid-19-kurzarbeit Erklärvideo: https://www.youtube.com/watch?v=B3IlbSbvQ3Y AMS-Excel-Projektdatei Link: https://www.ams.at/content/dam/download/allgemeine-informationen/covid_kurzarbeit/projektdatei_version_4207_covid.xlsm Vorlage Kurzarbeitsabrechnung CSV für einen optionalen Import der Kurzarbeits-Abrechnungsdaten in die AMS-Excel-Projektdatei:https://www.ams.at/content/dam/download/allgemeine-informationen/covid_kurzarbeit/vorlage_kurzarbeitsabrechnung_csv.csv Bei beiden Varianten wird eine Abrechnungsdatei mit den konkreten Daten der Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Lehrlinge im CSV-Format erzeugt. Diese CSV-Datei muss im eAMS-Konto für Unternehmen hochgeladen und an das AMS als projekt-bezogene Nachricht übermitteln werden. Quelle und weitere Infos: https://www.ams.at/unternehmen/personalsicherung-und-fruehwarnsystem/kurzarbeitBild: © Adobe Stock - marog-pixcells