Coronavirus: Härtefall-Fonds - Beobachtungszeitraum 16. April - 15. Mai 2020

Ab 16. Mai sind auch Anträge für den Betrachtungszeitraum 2 (16.4.2020 bis 15.5.2020) möglich. Anträge für den Betrachtungszeitraum 1 (16.3.2020 bis 15.4.2020) können weiterhin gestellt werden. Unter folgendem Link finden Sie das aktualisierte Formular der Wirtschaftskammer. https://haertefall-fonds.wko.at/GPDBPortal/haertefonds/haertefondsPhase2Antrag.html Mit der Richtlinie vom 4. Mai 2020 des BMF wurden folgende Verbesserungen bei den Förderkriterien umgesetzt: Erweiterung des Betrachtungszeitraumes auf sechs Monate - innerhalb der insgesamt sechs Monate können drei beliebige Monate für die Beantragung gewählt werden. Einführung einer Pauschalförderhöhe von 500 € pro Monat - auch für Unternehmen, die aufgrund von Investitionen oder Anlaufverlusten keinen Gewinn erwirtschaften konnten. Berücksichtigung des Corona-Familienhärteausgleichs: die Förderung aus dem Corona-Familienhärteausgleich ist kein Ausschlussgrund mehr für die Beantragung der Unterstützung. Quellen und weitere Infos BMF und WKO: https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/corona-hilfspaket-faq.html https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-phase-2.htmlBild: © Adobe Stock - marog-pixcells