Coronavirus: Härtefall-Fonds Phase 2 - Antragstellung ab 20.4.

Der Härtefall-Fonds ist eine Soforthilfe der Bundesregierung für Selbständige. Phase 1 kann nur noch bis 17.4. beantragt werden. (Infos zu Phase 1: https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-epu-kleinunternehmen.html) Phase 2 des Härtefall-Fonds startet ab 20. April. Der Förderzuschuss beträgt maximal 2.000 Euro pro Monat über maximal drei Monate - also gesamt bis zu 6.000 Euro. Die Förderung erfolgt im Nachhinein. Basis zur Berechnung ist der Nettoeinkommensentgang. Der Betrachtungszeitraum für den Nettoeinkommensentgang ist das jeweilige Monat der Corona-Krise, der erste Betrachtungszeitraum ist von 16. März bis 15. April 2020. Die Betrachtungszeiträume sind fix vorgegeben: Betrachtungszeitraum 1: 16. März 2020 - 15. April 2020; Betrachtungszeitraum 2: 16. April 2020 - 15. Mai 2020; Betrachtungszeitraum 3: 16. Mai 2020 - 15. Juni 2020; Für jeden Betrachtungszeitraum ist ein gesonderter Antrag zu stellen. Förderzuschüsse, die bereits in Phase 1 gewährt wurden, werden in Phase 2 ehestmöglich angerechnet. Quelle und weitere Infos: https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-phase-2.html Muster-Formular für den Online-Antrag: https://wko.at/mk/HaertefaelleFonds/Screen_Hartefallfonds2_150420.pdfBild: © Adobe Stock - marog-pixcells