Kurz-Info: EU-ausländisches Sparguthaben erbschaftsteuerfrei!

:: Geltendes österreichisches Recht § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG normiert die Steuerfreiheit für Kapitalvermögen, soweit dessen Erträge im Zeitpunkt des Todes des Erblassers der inländischen KESt unterliegen. Ausländische Sparbücher wären daher voll erbschaftsteuerpflichtig. :: Widerspruch zum EU-Recht Aus einem Urteil des EuGH 15.7.2004, C-315/02 leitet der VwGH 21.10.2004, GZ 2003/13/0011 ab, dass die österreichische Rechtslage Art. 73b Abs. 1 EG-Vertrag - wegen unzulässiger Beschränkung des freien Kapitalverkehrs - EU-widrig ist. :: Schlussfolgerung In unmittelbarer Anwendung des EU-Rechtes ist der Erwerb eines EU-ausländischen Sparguthabens von Todes wegen daher erbschaftsteuerfrei.